Dienstag, 6. Dezember 2016

Spanien will Bargeldzahlungen auf 1.000 Euro ab 2017 beschränken






Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen soll in ganz Spanien von 2500 auf 1000 Euro sinken.
Das Gesetz soll schon am 01. Januar 2017 in Kraft treten.
Wer höhere Zahlungen in bar leistet oder annimmt, muss mit drastischen Bußen rechnen. Und wer seinen Geschäftspartner dabei verrät, soll straffrei ausgehen.
Diese Maßnahme wird dadurch begründet, man könne hiermit die illegale Finanzierung von Terroristen und das Schwarzgeld bekämpfen.
Doch es gibt auch einige Lücken. Und die Ausnahmen sind:
-        Zahlungen unter Privatleuten
-        Beteiligung von Nichtresidenten. Diese dürfen bisher bis zu 15.000 Euro in bar bezahlen.
Wenn zwei Selbstständige oder Firmen miteinander Geschäfte machen, wird hingegen besonders streng kontrolliert und auf den Höchstbetrag geachtet.
Auch diejenigen, die bisher „schwarz“ gearbeitet haben, werden es weiterhin tun. Fraglich ist nur, welche weiteren Kontrollmaßnahmen angewendet werden können.
Die Bargeldbeschränkungen bei Ein- und Auszahlungen bei Banken ändern sich nicht. Transaktionen ab einem Betrag von 10.000 Euro in bar werden grundsätzlich dem Finanzamt gemeldet.

Eine weitere Maßnahme ist die unmittelbare Mitteilung der Information über die MwSt. bei Firmen.
Diese soll auch ab 2017 in Kraft treten. Mehr dazu im nächsten Artikel.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen