Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen soll in ganz Spanien von 2500 auf 1000 Euro sinken.
Das Gesetz
soll schon am 01. Januar 2017 in Kraft treten.
Wer höhere
Zahlungen in bar leistet oder annimmt, muss mit drastischen Bußen rechnen. Und
wer seinen Geschäftspartner dabei verrät, soll straffrei ausgehen.
Diese
Maßnahme wird dadurch begründet, man könne hiermit die illegale Finanzierung
von Terroristen und das Schwarzgeld bekämpfen.
Doch es gibt
auch einige Lücken. Und die Ausnahmen sind:
-
Zahlungen
unter Privatleuten
-
Beteiligung
von Nichtresidenten. Diese dürfen bisher bis zu 15.000 Euro in bar bezahlen.
Wenn zwei
Selbstständige oder Firmen miteinander Geschäfte machen, wird hingegen besonders
streng kontrolliert und auf den Höchstbetrag geachtet.
Auch
diejenigen, die bisher „schwarz“ gearbeitet haben, werden es weiterhin tun.
Fraglich ist nur, welche weiteren Kontrollmaßnahmen angewendet werden können.
Die
Bargeldbeschränkungen bei Ein- und Auszahlungen bei Banken ändern sich nicht.
Transaktionen ab einem Betrag von 10.000 Euro in bar werden grundsätzlich dem
Finanzamt gemeldet.
Eine weitere Maßnahme ist
die unmittelbare Mitteilung der Information über die MwSt. bei Firmen.
Diese soll auch ab 2017
in Kraft treten. Mehr dazu im nächsten Artikel.
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