Wörtlich bedeutet dies eine „Gemeinnützige Organisation“,
also eine Vereinigung, die nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist.
Im Englischen wird der Begriff „non-profit-organisation“ verwendet.
BEDEUTUNG
Eine Non-Profit-Organisation ist eine juristische Person und
verfolgt keine wirtschaftlichen Gewinnziele. Ihr Profit wird unter den
Mitgliedern –so wie in anderen Gesellschaften- nicht verteilt. Der Profit oder Gewinn dient nur dem festgelegten
gemeinnützigen Ziel.
Solche Organisationen dienen beispielsweise sozialen,
kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen ihrer Mitglieder, die in
gemeinnütziger oder eigennütziger Weise verfolgt werden können.
GRÜNDUNG IN 7
SCHRITTEN:
WIE VIELE
MITGLIEDER?
Es sind mindestens 3 Gründungsmitglieder
erforderlich und es müssen nicht zwangsläufig natürliche Personen sein. Falls
auch eine juristische Person Mitglied werden sollte –eine Gesellschaft, z.B.-,
wird ihr Repräsentant (oder Geschäftsführer) die Aufgaben der Gesellschaft in
der Organisation offiziell übernehmen.
BEZEICHNUNG: WELCHER NAME?
Es wird ein Name ausgewählt, der den Zweck der Organisation klar und
deutlich darstellt.
Es ist sehr wichtig, dass der Name mit der gültigen
Gesetzgebung nicht in Konflikt gerät und dass er nicht bereits von einer
anderen Organisation oder Gesellschaft gegenwärtig genutzt wird.
Für die Namensregistrierung werden das
zuständige Register und Eigenschaften des zuständigen Gebietes berücksichtigt.
TIPP:
Im Vorhinein sollte auch die entsprechende URL für die zukünftige Web-Plattform
reserviert werden
GESELLSCHAFTSZWECK UND AKTIVITÄT
Der Gesellschaftszweck muss immer in
Übereinstimmung mit der gültigen Gesetzgebung stehen und niemals gegen das
Gesetz verstoßen.
Der Zweck dient in der Regel als Hilfe
benachteiligter Gruppen wie Familien ohne Mittel, Integration von Flüchtlingen,
Betreuung von Drogenabhängigen,…aber dieser kann auch anderen Zielen dienen,
wie: Ausbildungskurse, Alphabetisierung, …
WICHTIG:
das Handlungsfeld –in welchem die Organisation tätig sein wird- muss genau
definiert werden. Demzufolge wird das eine oder andere Register dafür zuständig
sein und die Organisation muss dort ordnungsgemäß eingetragen werden.
REGISTRIERUNG: PROTOKOLLE UND ERFORDERLICHE
DOKUMENTE
Im Gründungsprotokoll ist der wichtigste
Schritt die Gründungsversammlung. Dort werden die Satzung (Estatutos) und die Gründungsurkunde
(Acta Fundacional) vereinbart, genau festgelegt und verabschiedet.
ACTA
FUNDACIONAL:
Hier müssen erscheinen:
a.
Die Daten aller Mitglieder und die Bescheidung
der jeweiligen Posten innerhalb der Organisation
b.
Die Bezeichnung und Vereinbarungen dazu
c.
Die Satzung: Ihre Bestätigung und Verabschiedung
d.
Ort und Datum der Versammlung und Unterschrift
aller Mitglieder
e.
Die Ernennung aller vorläufigen
Leitungsmitglieder
ESTATUTOS:
Sie sind unabdingbar, da hier die
Grundregeln und der Ablauf der Organisation festgelegt werden. Diese Satzung
ist bindend für alle Mitglieder.
Hier werden Punkte wie Name,
Aktivität, Mitglieder, Rechte und Pflichte, interne Normen, Vermögen, Wahl- und
Vorstandsbestimmungen, … etc. festgelegt.
WICHTIG: Die Satzung darf niemals in Konflikt mit der gültigen
Gesetzgebung geraten.
UNMITTELBAR VOR REGISTRIERUNG WICHTIG: Es muss genau mitgeteilt
werden, in welchem Register die Registrierung stattfinden soll. Es kann
innerhalb Spaniens ein autonomes Register sein (von der zuständigen Provinz)
oder es kann auch ein nationales Register sein: das „Registro Nacional de
Asociaciones“.
REGISTRIERUNG: Die erforderliche Dokumentation wird zum zuständigen
Register gebracht:
a.
Eintragungsformular: je nach zuständigem
Register unterschiedlich. Es muss ausgefüllt und unterzeichnet worden sein
b.
2 Originalkopien jeweils vom Acta Fundacional
und Estatutos. Diese müssen auch durch die Gründer unterzeichnet worden sein
c.
Ausführliche Identifizierung der Gründer in der
Acta Fundacional
d.
Bezahlung der Registergebühren
Nach Abgabe dieser Unterlagen für
die Registrierung hat das zuständige Register 3 Monate für seine Antwort. Falls nach den 3 Monaten keine Antwort
erfolgen sollte, bedeutet dies, dass Ihr Antrag akzeptiert worden ist.
TIPP: Bevor man alle
Unterlagen zum Register bringt, sollte man 4
Originalkopien vom Acta Fundacional machen. Denn sie werden benötigt:
·
2 für das Register
·
1 für die Finanzbehörde, da man die Steuernummer
beantragen muss
·
1 für die Organisation selbst
WICHTIG ZU WISSEN: Falls eine Organisation im zuständigen Register
nicht eingetragen wird, haften die
Gründungsmitglieder selbst für alle Verpflichtungen oder Schäden der
Organisation, und zwar solidarisch. Das bedeutet, wenn ein Mitglied bestimmte
Verpflichtungen eingeht, sind alle anderen Mitglieder auch haftbar, auch wenn
sie es selbst nicht initiiert haben. Falls die Organisation doch eingetragen
wird, dann handelt es sich um eine juristische Person, die selbst mit ihrem
eigenen Vermögen haftet.
DATENSCHUTZ: DIE AGENCIA ESPANOLA DE
PROTECCION DE DATOS
Dieser Punkt ist auch sehr
wichtig und muss berücksichtigt werden. Alle notwendigen Dateien müssen dort
registriert werden. Pro Datei erhält man eine bestimmte Registriernummer.
ERNENNUNG EINES REPRÄSENTANTEN: ZUSTÄNDIGKEIT –
GELDVERSTÖSSE
Dieser Punkt ist ausgesprochen wichtig, da
er vom gültigen Geldwäschegesetz vorgeschrieben wird. Dieser Posten wird
meistens vom Präsidenten oder vom Sekretär besetzt.
STEUERRECHTLICHE UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN
Zunächst müssen wir bei der Finanzbehörde
die Steuernummer beantragen und danach das Gewerbe für unsere Organisation auch
dort anmelden. Die Befreiung der MwSt. und die digitale Unterschrift sollten
auch gleich beantragt werden.
Es sind auch einige Bücher zu führen:
a.
Libro de Actas – wo wichtige Protokolle
niedergeschrieben werden müssen
b.
Libro de Socios – wo die Mitglieder erscheinen
müssen
c.
Libros de Contabilidad – die Buchhaltung, die
heutzutage mit dem entsprechenden Buchhaltungsprogramm erstellt wird
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