Sonntag, 27. November 2016

RENTNER IN SPANIEN: WAS MÜSSEN SIE VERSTEUERN?





Wenn Sie nach Spanien auswandern und dort leben möchten, werden Sie in Spanien Resident.
Resident bedeutet, dass Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben und folglich dort einkommensteuerpflichtig werden.

Ab welchem Betrag müssen Sie Ihre Rente versteuern?

       Wenn Sie Ihre Rente aus dem Ausland beziehen (aus Deutschland, z.B.), müssen Sie Ihre Einkommensteuer ab 12.000 €/Jahr präsentieren. Sie sind dazu verpflichtet.

Wenn Sie Ihre Rente nur aus Spanien beziehen (weil Sie dort lange Zeit gelebt und gearbeitet haben), müssen Sie Ihre Einkommensteuer ab 22.000 €/Jahr präsentieren. Sie sind dazu verpflichtet.

       Falls Sie die Rente aus verschiedenen Quellen beziehen (d.h., Sie haben mehr als einen Zahler), müssen Sie Ihre Einkommensteuer ab 12.000 €/Jahr präsentieren. Sie sind dazu verpflichtet.
 
       Sie sind außerdem in der Einkommenssteuererklärung verpflichtet, alle Immobilien sowie alles Vermögen zu erklären, welches Sie im Ausland besitzen. Dafür sind Sie in Spanien Resident und somit dort mit Ihrem ganzen Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.
WICHTIG: Wenn Sie Vermögen über 50.000 € im Ausland (nicht in Spanien) in folgenden Bereichen besitzen:
Ø  Bankkonten
Ø  Vermögenswerte, Rechte, Versicherungen oder andere Erträge -Depot-
Ø  Immobilien und dazugehörende Rechte
sind Sie verpflichtet, das Modell 720 zu präsentieren. Es ist ein informatives Modell über das Vermögen im Ausland und wird nur –falls es anfällt- einmalig präsentiert.

ANMERKUNG: die 50.000 € beziehen sich auf jeden einzelnen Bereich und sind NICHT als Gesamtsumme aller Bereiche zu verstehen.
Dieses Modell wäre in folgenden Jahren erneut fällig, wenn sich das Vermögen um 20.000,-€ –pro Bereich- erhöht. Wichtig: das Modell fällt nur unter diesen Voraussetzungen erneut an und muss NICHT jedes Jahr präsentiert werden. Nur wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Behördeninfo. Stand: November 2016

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