Donnerstag, 13. Oktober 2016

Welche Steuererklärungen sind im Jahr als Autónomo oder als Gesellschaft in Spanien erforderlich?



Wir haben im Jahr Quartalserklärungen und Jahreserklärungen


Die QUARTALSERKLÄRUNGEN werden einmal im Quartal eingereicht und die Fristen sind:

·        1. Quartal: Bis zum 20/04, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/04.
·        2. Quartal: Bis zum 20/07, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/07.
·        3. Quartal: Bis zum 20/10, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/10.
·        4. Quartal: Bis zum 20/01, bzw. 30/01 (für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/01 und 25/01 jeweils).
Angenommen, man hat etwas zu bezahlen, schafft aber die Erklärung bis zum 15. im laufenden Quartal NICHT, dann muss der Autónomo oder der Bevollmächtigte der Gesellschaft zur Bank gehen und sich eine konkrete Nummer von der Bank geben lassen, die für die Abgabe der Erklärung absolut notwendig ist. Der zu zahlende Betrag wird dann direkt vom Konto abgebucht. Haken: In den letzten Erklärungstagen sind die Banken in der Regel überfüllt –gerade weil viele auf den letzten Drücker die Erklärungen einreichen-. Das ist nicht unsere Philosophie. Wir möchten die Kunden frühzeitig informieren können, damit der Mandant keine Zeit hiermit überflüssigerweise verschwenden muss.  

Die JAHRESERKLÄRUNGEN werden einmal jährlich eingereicht und je nach Erklärung sind auch bestimmte Fristen zu beachten.

Und welche sind die üblichen Erklärungen?

     FÜR AUTÓNOMOS IM QUARTAL: 
 
                           I.          Einkommensteuer-Abschlagszahlung, MOD 130: Man bezahlt 20% über den Gewinn. Hier werden bereits geleistete Zahlungen im Laufe des Jahres in späteren Quartalen berücksichtigt.
                         II.          IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
                        III.          EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Autónomos, die beim VIES (Internationaler EU-Handel oder Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen innerhalb der EU erklärt werden, die Daten werden zwischen den verschiedenen Ländern gekreuzt.
                       IV.          Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Autónomos, die Angestellte haben oder auch, wenn uns manche Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung mit Retención ausgestellt haben. Die komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
                         V.          Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss auch im Quartal ein bestimmter Betrag abgeführt werden. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich, die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man kann es auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“ einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.

     FÜR AUTÓNOMOS IM JAHR: 

a)     Einkommensteuer MOD 100 (Declaración anual de IRPF): Die Frist ist bis zum 30.06.. Hier muss die Gesamtsituation des Autónomos dargestellt werden. Wenn man in den Quartalserklärungen Einkommensteuer bezahlt hat (MOD 130), dann werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und möglicherweise bekommt man etwas zurück.
b)     IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten hinzu. Die Daten werden gekreuzt.
                           I.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                         II.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                        III.          Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal. Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich bekommt.

    FÜR GESELLSCHAFTEN IM QUARTAL:

                           I.          IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
                         II.          EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Firmen, die beim VIES (Internationales EU-Handel oder Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen innerhalb der EU erklärt werden; es werden die Daten zwischen den verschiedenen Ländern gekreuzt.
                        III.          Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Firmen, die Angestellte haben oder auch wenn uns manche Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung mit Retención ausgestellt haben. Die komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
                       IV.          Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss man auch im Quartal einen bestimmten Betrag abführen. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich und die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man kann es auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“ einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.
                         V.          Abschlagszahlung Gesellschaftssteuer MOD 202: Sie richtet sich nach der letzten Gesellschaftssteuer mit Gewinn;  da die Gesellschaftssteuer bis zum 25.07. eingereicht wird, beginnt diese Erklärung im 3. Quartal, also im Oktober. Wenn eine Firma Gewinn im Juli hatte, dann muss man 18% einer bestimmten Quote im Quartal bis zur nächsten Gesellschaftssteuer bezahlen. Die Fristen sind: 15/10, 15/12 und 15/04. Im Juli fällt dieses Modell nicht an, da die nächste Gesellschaftssteuer eingereicht wird.

    FÜR GESELLSCHAFTEN IM JAHR:

                           I.          Gesellschaftssteuer MOD 200 (Impuesto de Sociedades): Die Frist ist bis zum 25.07. und hier muss die Gesamtsituation der Gesellschaft dargestellt werden. Wenn man in den Quartalserklärungen Abschlagszahlungen auf die Gesellschaftssteuer bezahlt hat (MOD 202), dann werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und möglicherweise bekommt man etwas zurück.
                         II.          IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                        III.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                           I.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                         II.          Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal. Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich bekommt.


Es gibt natürlich viele andere Erklärungen für die verschiedensten Fälle. Für Sonderfälle bitte nachfragen. Wir erklären gerne, welche Erklärung in einem bestimmten Fall anfällt. Bitte Formular weiter unten ausfüllen und uns zusenden. Vielen Dank.

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