Wir haben im Jahr Quartalserklärungen und Jahreserklärungen.
Die QUARTALSERKLÄRUNGEN werden einmal im Quartal eingereicht und die
Fristen sind:
·
1. Quartal: Bis zum 20/04, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage
früher: 15/04.
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2. Quartal: Bis zum 20/07, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage
früher: 15/07.
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3. Quartal: Bis zum 20/10, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage
früher: 15/10.
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4. Quartal: Bis zum 20/01, bzw. 30/01 (für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5
Tage früher: 15/01 und 25/01 jeweils).
Angenommen, man hat etwas
zu bezahlen, schafft aber die Erklärung bis zum 15. im laufenden Quartal NICHT,
dann muss der Autónomo oder der Bevollmächtigte der Gesellschaft zur Bank gehen
und sich eine konkrete Nummer von der Bank geben lassen, die für die Abgabe der
Erklärung absolut notwendig ist. Der zu zahlende Betrag wird dann direkt vom
Konto abgebucht. Haken: In den
letzten Erklärungstagen sind die Banken in der Regel überfüllt –gerade weil viele
auf den letzten Drücker die Erklärungen einreichen-. Das ist nicht unsere Philosophie.
Wir möchten die Kunden frühzeitig informieren können, damit der Mandant keine
Zeit hiermit überflüssigerweise verschwenden muss.
Die JAHRESERKLÄRUNGEN werden einmal jährlich eingereicht und je nach
Erklärung sind auch bestimmte Fristen zu beachten.
Und welche sind die üblichen Erklärungen?
FÜR AUTÓNOMOS IM QUARTAL:
I.
Einkommensteuer-Abschlagszahlung,
MOD 130: Man bezahlt 20% über den Gewinn. Hier
werden bereits geleistete Zahlungen im Laufe des Jahres in späteren Quartalen berücksichtigt.
II.
IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden
Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
III.
EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Autónomos, die beim VIES (Internationaler EU-Handel oder
Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen
innerhalb der EU erklärt werden, die Daten werden zwischen den verschiedenen
Ländern gekreuzt.
IV.
Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Autónomos, die Angestellte haben oder auch, wenn uns
manche Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung
mit Retención ausgestellt haben. Die
komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
V.
Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss auch im Quartal ein bestimmter Betrag abgeführt
werden. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich,
die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man kann es
auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“
einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.
a)
Einkommensteuer MOD 100
(Declaración anual de IRPF): Die Frist ist
bis zum 30.06.. Hier muss die Gesamtsituation des Autónomos dargestellt werden.
Wenn man in den Quartalserklärungen Einkommensteuer bezahlt hat (MOD 130), dann
werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und möglicherweise bekommt man
etwas zurück.
b)
IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es
muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der
Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten hinzu.
Die Daten werden gekreuzt.
I.
Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es
muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der
Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten
dazu. Die Daten werden gekreuzt.
II.
Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es
muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der
Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten
dazu. Die Daten werden gekreuzt.
III.
Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit
einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro
hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an
Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau
dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal.
Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich
bekommt.
I.
IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden
Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
II.
EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Firmen, die beim VIES (Internationales EU-Handel oder
Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen
innerhalb der EU erklärt werden; es werden die Daten zwischen den verschiedenen
Ländern gekreuzt.
III.
Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Firmen, die Angestellte haben oder auch wenn uns manche
Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung mit Retención ausgestellt haben. Die
komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
IV.
Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss man auch im Quartal einen bestimmten Betrag
abführen. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich
und die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man
kann es auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“
einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.
V.
Abschlagszahlung
Gesellschaftssteuer MOD 202: Sie richtet
sich nach der letzten Gesellschaftssteuer mit Gewinn; da die Gesellschaftssteuer bis zum 25.07.
eingereicht wird, beginnt diese Erklärung im 3. Quartal, also im Oktober. Wenn
eine Firma Gewinn im Juli hatte, dann muss man 18% einer bestimmten Quote im
Quartal bis zur nächsten Gesellschaftssteuer bezahlen. Die Fristen sind: 15/10,
15/12 und 15/04. Im Juli fällt dieses Modell nicht an, da die nächste
Gesellschaftssteuer eingereicht wird.
I.
Gesellschaftssteuer MOD 200 (Impuesto
de Sociedades): Die Frist ist bis zum 25.07. und
hier muss die Gesamtsituation der Gesellschaft dargestellt werden. Wenn man in
den Quartalserklärungen Abschlagszahlungen auf die Gesellschaftssteuer bezahlt
hat (MOD 202), dann werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und
möglicherweise bekommt man etwas zurück.
II.
IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben.
Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten
der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten
dazu. Die Daten werden gekreuzt.
III.
Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es
muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der
Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu.
Die Daten werden gekreuzt.
I.
Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben.
Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten
der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten
dazu. Die Daten werden gekreuzt.
II.
Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit
einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro
hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an
Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau
dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal.
Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich
bekommt.
Es gibt
natürlich viele andere Erklärungen für die verschiedensten Fälle. Für
Sonderfälle bitte nachfragen. Wir erklären gerne, welche Erklärung in einem
bestimmten Fall anfällt. Bitte Formular weiter unten ausfüllen und uns
zusenden. Vielen Dank.
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