Freitag, 19. August 2016

KFZ-EINFUHR








Sie müssen Ihr Auto in dem Land anmelden und versteuern, in dem Sie normalerweise leben oder in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben: Wo Sie resident sind. Sie dürfen Ihr Auto normalerweise nicht in einem Land anmelden, in dem Sie einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus besitzen. Anders kann es aussehen, wenn man als Nichtresidenter einen Zweitwagen ausschliesslich für seinen Ferienaufenthalt in Spanien anmelden möchte.

Schritte für die KFZ-Einfuhr:

Fahrzeugpapiere: Bevor man das Fahrzeug ins Ausland bringt, sollte man sich vergewissern, dass man alle Fahrzeugdokumente hat. Für die Anmeldung von Autos, die von Ihnen oder dem früheren Eigentümer bereits in einem anderen EU-Land zugelassen wurden, sollten Sie den Zulassungsbehörden die frühere Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung enthält nützliche Informationen über das Auto, wodurch die Zulassung effizienter erfolgen kann. Welche Dokumente sind erforderlich?
a.      Rechnung vom Verkäufer –falls vorhanden-.
b.      Fahrzeugdokumente in Original –wie bereits erwähnt-.
c.      Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der EU zu garantieren. Es ist vor allem für alle Warenarten erforderlich, die der harmonisierten Homologation und Registrierung unterliegen.
COC ist die Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten (inklusive der CO2-Emissionen). Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der EU (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der EU haben (zum Beispiel für Fahrzeuge, die für die amerikanischen, japanischen oder andere Märkte bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeugen erstellen. Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge erstellen. Dieses Zertifikat kann man sich vom zuständigen Vertragshändler ausstellen lassen. Diese Formalität kann auch durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.
d.      Kaufvertrag vom Fahrzeug mit allen Daten, auch denen des Verkäufers-. Falls der Verkäufer eine Privatperson ist, sollte man auch zusätzlich die Ausweiskopie dazu legen. Vom Käufer werden auch Ausweisdokumente benötigt und natürlich seine Steuernummer in Spanien: die NIE. Möglicherweise wird auch die Meldebescheinigung seines spanischen Wohnortes, das sog. Certificado de empadronamiento, benötigt. Dieses erhält man im Rathaus (Ayuntamiento) seines Wohnortes.
e.      Auto-Scheckheft, falls vorhanden, obwohl es nicht erforderlich ist.
       Transport: Sie können das Fahrzeug entweder selbst nach Spanien bringen oder es bringen lassen.
a.      Selbst bringen: Sie müssen Kurzzeit-oder Ausfuhrkennzeichen besorgen und das Fahrzeug für die Zeit versichern. Die möglichen Mautgebühren, Benzin- oder Dieselpreise und mögliche Übernachtungen kommen als Kosten dazu.
b.      Bringen lassen: Manche Kunden bevorzugen diese bequeme Möglichkeit durch spezialisierte Firmen. Die Kosten liegen bei ca. 600 bis 800 Euro.
      
      Der Technische Zulassungsschein / Ficha Técnica Española muss dann in jedem autorisierten spanischen TÜV (ITV) erstellt werden. Bei Sonderfahrzeugen muss ein zugelassener Sachverständiger vorher die Homologation durchführen.
Wichtig: Bei der Ummeldung wird der deutsche Fahrzeugbrief und gelegentlich auch der
Fahrzeugschein von der spanischen Verkehrsbehörde/bzw. ITV einbehalten und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen.
Achtung: Ist der neue Halter nicht mit dem in den deutschen Fahrzeugpapieren genannten identisch, so wird von der spanischen Behörde ein lückenloser Nachweis des/der Halterwechsel anhand von Kaufverträgen gefordert. Dabei müssen die Kaufverträge und der Fahrzeugbrief möglicherweise sogar in vereidigter Übersetzung vorgelegt werden.

Bezahlung der Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt "Agencia Tributaria", umgangssprachlich “hacienda”. Für die Berechnung dieses Wertes werden der von der zuständigen Finanzbehörde festgesetzte Listenpreis zugrunde gelegt als auch die CO2-Emissionen.

Die “Impuesto de Transmisiones” (wörtlich Übertragungssteuer, gibt es in Deutschland in dieser Form nicht) fällt an bei Fahrzeugen, die ohne MwSt. gekauft worden sind (wichtig:  wenn man die deutsche MwSt. bezahlt hat, fällt diese Steuer nicht an. Darum ist eine Rechnung als Nachweis sehr wichtig). Das klassische Beispiel ist hier der Kauf vom Privaten. Der Wert dieser Steuer liegt in der Regel bei 4%. Bei einem hohem Hubraum kann der Wert bis 8% betragen. Für Firmen, die im Fahrzeughandel tätig sind, fällt diese Steuer nicht an. Die zuständige Verkehrsbehörde muss entweder eine Rechnung mit der angefallenen MwSt. oder das entsprechende MODELL 620 (Bezahlung der steuer) vorgelegt bekommen. 

Die Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación oder Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) wird beim zuständigen Rathaus bezahlt und unterliegt bestimmten Fristen, je nach zuständigem Rathaus.

Nach Vorlage aller Bescheinigungen und der Bezahlung der Steuern, wird der Antrag auf "Solicitud de Matriculación" gestellt. Die spanische Kfz-Zulassungsstelle (Tráfico) stellt gegen Gebühr die "Permiso de Circulación" aus, auf der man seine endgültige Autonummer zugewiesen bekommt. Nun fehlen nur noch die Kennzeichen und der Abschluss einer Versicherung. Die Kfz-Zulassungstelle verlangt auch eine Gebühr.

Nun kann man die Nummernschilder bekommen.

Abschluss einer spanischen KfZ-Versicherung nach Erhalt der Kennzeichennummer.

Sehr wichtig: Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland:

Nach erfolgter Ummeldung ist noch die Abmeldung in Deutschland notwendig, eventuell bezahlte deutsche KfZ-Steuer wird dann anteilig rückerstattet. Diese können Sie auch über die Auslandsvertretung vornehmen. Zur Abmeldung verlangt das deutsche Generalkonsulat die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein und den Kfz-Brief, bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, sowie Gebühren. Da der Kfz-Brief in der Regel von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte bei der Ummeldung in Spanien die Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes von Tráfico erbeten werden.

Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Abmeldung des Wagens gekündigt werden. Sofern der Fahrzeughalter allerdings die hiesigen Fristen beachtet und er sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken.

Die regelmäßigen TÜV- und ASU-Prüfungen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Spanien nicht durchgeführt werden, da es keine gegenseitige Anerkennung gibt.

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