Sie müssen Ihr
Auto in dem Land anmelden und versteuern, in dem Sie normalerweise leben oder
in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben: Wo Sie resident sind. Sie dürfen Ihr
Auto normalerweise nicht in einem Land anmelden, in dem Sie einen Zweitwohnsitz
oder ein Ferienhaus besitzen. Anders kann es aussehen, wenn man als
Nichtresidenter einen Zweitwagen ausschliesslich für seinen Ferienaufenthalt in
Spanien anmelden möchte.
Schritte für die KFZ-Einfuhr:
Fahrzeugpapiere: Bevor man das
Fahrzeug ins Ausland bringt, sollte man sich vergewissern, dass man alle
Fahrzeugdokumente hat. Für die Anmeldung von Autos, die von Ihnen oder dem
früheren Eigentümer bereits in einem anderen EU-Land zugelassen wurden, sollten
Sie den Zulassungsbehörden die frühere Bescheinigung vorlegen. Diese
Bescheinigung enthält nützliche Informationen über das Auto, wodurch die
Zulassung effizienter erfolgen kann. Welche Dokumente sind erforderlich?
a.
Rechnung vom Verkäufer –falls
vorhanden-.
b.
Fahrzeugdokumente in Original
–wie bereits erwähnt-.
c.
Die EWG -
Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC
Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG -
Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der
Ware im Rahmen der EU zu garantieren. Es ist vor allem für alle Warenarten
erforderlich, die der harmonisierten Homologation und Registrierung
unterliegen.
COC ist die Erklärung des
Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung
übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und
seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen
Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten (inklusive der CO2-Emissionen).
Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der EU (Anhang IX der
Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die
Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der EU haben (zum
Beispiel für Fahrzeuge, die für die amerikanischen, japanischen oder andere Märkte
bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung
haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeugen
erstellen. Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge
erstellen. Dieses Zertifikat kann man sich vom zuständigen Vertragshändler
ausstellen lassen. Diese Formalität kann auch durch einen zugelassenen
Sachverständigen durchgeführt werden.
d.
Kaufvertrag vom Fahrzeug mit
allen Daten, auch denen des Verkäufers-. Falls der Verkäufer eine Privatperson
ist, sollte man auch zusätzlich die Ausweiskopie dazu legen. Vom Käufer werden
auch Ausweisdokumente benötigt und natürlich seine Steuernummer in Spanien: die
NIE. Möglicherweise wird auch die Meldebescheinigung seines spanischen
Wohnortes, das sog. Certificado de empadronamiento, benötigt. Dieses erhält man
im Rathaus (Ayuntamiento) seines Wohnortes.
e.
Auto-Scheckheft, falls
vorhanden, obwohl es nicht erforderlich ist.
Transport: Sie können das Fahrzeug
entweder selbst nach Spanien bringen oder es bringen lassen.
a.
Selbst bringen: Sie müssen Kurzzeit-oder Ausfuhrkennzeichen besorgen und das
Fahrzeug für die Zeit versichern. Die möglichen Mautgebühren, Benzin- oder
Dieselpreise und mögliche Übernachtungen kommen als Kosten dazu.
b.
Bringen lassen: Manche Kunden bevorzugen diese bequeme Möglichkeit durch
spezialisierte Firmen. Die Kosten liegen bei ca. 600 bis 800 Euro.
Der Technische Zulassungsschein / Ficha Técnica Española muss dann in jedem autorisierten spanischen TÜV (ITV) erstellt werden. Bei Sonderfahrzeugen muss ein
zugelassener Sachverständiger vorher die Homologation durchführen.
Wichtig: Bei der Ummeldung wird der deutsche Fahrzeugbrief und gelegentlich
auch der
Fahrzeugschein von der spanischen Verkehrsbehörde/bzw. ITV
einbehalten und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen.
Achtung: Ist der neue Halter nicht mit dem in den deutschen
Fahrzeugpapieren genannten identisch, so wird von der spanischen Behörde ein
lückenloser Nachweis des/der Halterwechsel anhand von Kaufverträgen gefordert.
Dabei müssen die Kaufverträge und der Fahrzeugbrief möglicherweise sogar in
vereidigter Übersetzung vorgelegt werden.
Sehr wichtig: Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland:
Nach erfolgter
Ummeldung ist noch die Abmeldung in Deutschland notwendig, eventuell bezahlte
deutsche KfZ-Steuer wird dann anteilig rückerstattet. Diese können Sie auch
über die Auslandsvertretung vornehmen. Zur Abmeldung verlangt das deutsche
Generalkonsulat die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein und den Kfz-Brief,
bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, sowie Gebühren. Da der Kfz-Brief
in der Regel von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte bei der
Ummeldung in Spanien die Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes von Tráfico
erbeten werden.
Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems
kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Abmeldung des Wagens gekündigt
werden. Sofern der Fahrzeughalter allerdings die hiesigen Fristen beachtet und
er sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken.
Die regelmäßigen TÜV- und ASU-Prüfungen
für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Spanien nicht durchgeführt
werden, da es keine gegenseitige Anerkennung gibt.
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