Freitag, 12. August 2016

ANMELDUNG: NIE-NUMMER



 

Was ist die NIE?

Sie benötigen in Spanien eine Steuernummer, die bei vielen Alltagsgeschäften mittlerweile erforderlich ist. EU-Bürger müssen bei der zuständigen Behörde angeben, ob sie in Spanien resident oder nichtresident sind. Dementsprechend wird die NIE ausgestellt. Die zuständige Behörde kann sich von Stadt zu Stadt ändern. Manche Städte haben ein Ausländerbüro, in anderen Städten ist die Nationalpolizei dafür zuständig.

Eine gute Übersicht aller Ausländerbüros finden Sie auf den Seiten des spanischen Innenministeriums (Ministerio del Interior), unter  http://www.mir.es

 

Notwendige Dokumente für den Antrag

Erforderliche Dokumente für EU-Bürger:
  • Reisepaß oder Personalausweis in Original und auch als Kopie
  • Arbeitsbescheinigung – Selbstständigkeit – Rentner:
    • Bei Angestellten der Arbeitsvertrag.
    • Falls Sie selbständig arbeiten, müssen Sie ggf. nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen (Anmeldung beim Finanzamt -Gewerbeanmeldung- und bei der Sozialversicherung -Alta Autónomo-).
    • Falls Sie Rentner sind oder nicht unbedingt auf eine Arbeit angewiesen sind, müssen Sie nachweisen, dass sie eine ordnungsgemässe Krankenversicherung haben und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten beibringen.
    • Bei Studenten: Eine Immatrikulationsbescheinigung, die Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.

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